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Handelslehranstalt Bühl   

 
  
   Schulformen>Kfm. Berufsfachschule
 
    
   







 

 

  

 

 

Kaufmännische Berufsschule

 

Die kaufmännische Berufsschule an der Handelslehranstalt Bühl vermittelt die fachtheoretischen Kenntnisse zu folgenden Berufen: 

  • Steuerfachangestellte/r
  • Kauffrau - Kaufmann im Einzelhandel
  • Verkäufer - Verkäuferin
  • Kauffrau - Kaufmann im Groß- und Außenhandel
  • Industriekauffrau - Industriekaufmann

Zusatzqualifikation: berufsbegleitender Erwerb der Fachhochschulreife Mehr ...

Die Unterrichtsorganisation

Die Berufsschule ist der Partner der Ausbildungsbetriebe weshalb die Ausbildung im dualen System erfolgt: 

  • praktische Ausbildung im Betrieb
  • theoretische Grundlagen in der Schule. 

Die Berufsschule ist eine berufsbegleitende Schule in Teilzeitform. Die schulpflichtigen Auszubildenden besuchen die Berufsschule i.d.R. an drei Halbtagen pro Woche.

Die Schulpflicht

Die Pflicht zum Besuch der Berufsschule ist an die jeweilige Dauer der Ausbildung gekoppelt. Nicht volljährige Auszubildende sind zum Besuch der Berufsschule verpflichtet Mit dem Abschluss der Berufsschule endet auch die Schulpflicht. Deshalb stellt die Berufsschule für den überwiegenden Teil der Jugendlichen die Ihre Schullaufbahn abschließende Bildungsinstitution dar. 

Die Prüfung

Die Berufsschule endet mit der kaufmännischen Abschlussprüfung. Aufgrund besonderer Vereinbarungen wird in Baden-Württemberg i.d.R. die Abschlussprüfung der Berufsschule und der schriftliche Teil der Abschlussprüfung vor den Kammern gemeinsam durchgeführt und somit eine Doppelprüfung für die Auszubildenden im dualen System vermieden.

Die Chancen

Der Abschluss der Berufsausbildung in der Berufsschule und im Ausbildungsbetrieb vermittelt eine Vielzahl von Berechtigungen und Befähigungen:

  • Abgeschlossene, anerkannte Berufsausbildung in Industrie, Handel, Dienstleistungsbetrieben und im öffentlichen Dienst.
  • Erwerb des Mittleren Bildungsabschlusses (Mittlere Reife), wenn die Hauptschule, die Berufsschule und die betriebliche Ausbildung mit qualifizierten Ergebnissen abgeschlossen wurde.
  • Berechtigung über den Zweiten. Bildungsweg alle weiterführenden schulischen Abschlüsse zu erwerben, die zu qualifizierten Berufstätigkeiten auf der mittleren Ebene oder zur Aufnahme eines Studiums an den Fachhochschulen oder Universitäten berechtigen.
  • Besuch einer z.B. Meisterschule, wenn eine festgelegte Anzahl von Praxisjahren erreicht wurde.

Detaillierte Informationen

 

 

 

Wichtige
Informationen
für Ausbilder

 

 




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